Profitieren Sie von staatlichen Zuschüssen durch die individuelle Beratung von Peter Fischer.
Erfahren Sie, wie Sie mit BAFA-Einzelmaßnahmen Sanierungen der Gebäudehülle (Dach, Fenster oder Außenfassade) und Heizungsoptimierung Ihre Immobilie energetisch sanieren und gleichzeitig staatliche Zuschüsse erhalten können. Als erfahrener Energieberater unterstütze ich Sie bei der Planung und Umsetzung dieser effizienten Maßnahmen.
Eine gut gedämmte Dachkonstruktion minimiert Wärmeverluste im Winter und schützt im Sommer vor Überhitzung.
Ein kalter Dachboden lässt die Wärme ungehindert entweichen. Mit einer einfachen und kostengünstigen Dämmung können Sie sehr viel Geld einsparen.
Durch den Einsatz moderner, hochwertiger Fenster können Sie die thermische Behaglichkeit erheblich steigern.
Eine moderne Dämmung der Fassade reduziert den Energiebedarf für Heizung und Klimatisierung erheblich.
Ein unbeheizter Keller entzieht dem Wohnraum sehr viel Energie und sorgt für einen kalten Fußboden. Eine Kellerdeckendämmung ist einfach und kostengünstig zu realisieren. Dies spart Ihnen erhebliche Heizkosten.
Die meisten Heizungsanlagen sind hydraulisch nicht abgeglichen und nicht optimal eingestellt. Das ist unwirtschaftlich und Sie verschenken bares Geld.
Die BAFA-Einzelmaßnahmen – Gebäudehülle sind Teil eines staatlichen Förderprogramms zur finanziellen Unterstützung von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Eine gut gedämmte Gebäudehülle sorgt für eine hohe thermische Behaglichkeit, Wohngesundheit und niedrige Heizkosten.
Eine weitere BAFA-Einzelmaßnahme ist die Heizungsoptimierung. Anders als beim Kesseltausch (KfW) wird dabei der Wärmeerzeuger (Kessel) nicht ausgetauscht.
Wenn Sie Fördergelder vom Staat für eine energetische Sanierung beantragen möchten, können Sie einzelne Maßnahmen schrittweise durchführen lassen und dafür finanzielle Zuschüsse erhalten.
Typische BAFA-Einzelmaßnahmen umfassen Vorhaben, die darauf abzielen, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen von Wohngebäuden zu reduzieren.
Um Fördergelder für BAFA-Einzelmaßnahmen zu erhalten, müssen bestimmte Anforderungen und Kriterien erfüllt werden. Meine Aufgabe als Energieberater ist es, Sie als unabhängiger Fachmann vor Ort zu begleiten. Die BAFA verlangt die Überwachung der Maßnahme durch einen Energieberater, der Sie von der Auswahl der Fachfirmen über Qualitätssicherung vor Ort bis zur Abrechnung begleitet. Am Ende überprüfe ich den ausbezahlten Förderbetrag auf Vollständigkeit.
Während der Maßnahme können Sie mich jederzeit kontaktieren und fachliche Fragen klären, gerne auch mit dem Handwerker direkt. Dies erspart Ihnen eine Menge Stress und Ärger.
Die Einhaltung technischer Standards und den Fortschritt der Durchführung dokumentiere ich, um spätere Nachfragen oder Reklamationen klären zu können. Durch meine Arbeit gebe ich Ihnen die Sicherheit, dass alles stressfrei, ordnungsgemäß und ohne Mangel durchgeführt wurde.
Wenn Sie Energiekosten einsparen wollen, rufen Sie als allerersten Schritt mich als Ihren Energieberater an. Ein unverbindliches Telefonat ist kostenfrei und bringt Ihnen wertvolle Informationen mit denen Sie weiter planen können.
Bevor Sie mit der Umsetzung einer Einzelmaßnahme beginnen, sollten Sie einen qualifizierten Energieberater konsultieren. Dieser kann Sie bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen und der Planung unterstützen.
Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gestellt werden. Der Antrag kann nur durch einen von der DENA akkreditierten und zertifizierten Energieberater eingereicht werden.
Die Fördermaßnahme sollte erst nach Erhalt des Förderbescheids der BAFA begonnen werden. Die Maßnahme muss von qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden. Eigenleistungen sind möglich, sofern diese keine besonderen Qualifikationen (z. B. oberste Geschossdeckendämmung) erfordern. Bei Eigenleistungen werden nur die Materialkosten gefördert.
Nach Fertigstellung reiche ich für Sie alle Unterlagen bei der BAFA ein. Dazu gehören unter anderem Rechnungen, Zahlungsnachweise und Bestätigungen über die fachgerechte Durchführung der Maßnahme.
Am Ende erfolgt die Abrechnung und die Auszahlung durch die BAFA direkt auf Ihr Bankkonto. Den Auszahlungsbetrag überprüfe ich auf Richtigkeit und Vollständigkeit und lege gegebenenfalls Widerspruch für Sie ein.